Die Betreuung wird vorwiegend über die Sozialhilfe
(SGB IX, §123 Eingliederungshilfe) finanziert.
Im Einzelfall zahlen die Klienten selbst oder beteiligen sich mit einem vom Sozialamt ermittelten Eigenanteil. Je nach dem persönlichen Hilfebedarf wird ein individueller Tagessatz berechnet.
Die Miete und die Lebensunterhaltungskosten zahlen die BewohnerInnen aus Ihrem eigenen Einkommen oder mit Unterstützung durch Sozialhilfe, ALG 2, etc.